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Nur "clean" auf der Wache?

Kiffen im Polizei-Dienst: Nicht mit NRW-Innenminister Reul

  • Veröffentlicht: 18.04.2024
  • 14:23 Uhr
  • Kira Born
Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht im Düsseldorfer Landtag. Trotz der Freigabe von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erwartet er von Polizistinnen und Polizisten, dass sie "clean" zum Dienst erscheinen.
Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht im Düsseldorfer Landtag. Trotz der Freigabe von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erwartet er von Polizistinnen und Polizisten, dass sie "clean" zum Dienst erscheinen.© Rolf Vennenbernd/dpa

Der CDU-Politiker zeigt klare Kante: Für Polizist:innen soll es ein Cannabis-Verbot geben – und das trotz der kürzlichen Legalisierung. Doch geht das überhaupt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nordrhein-Westfalens Minister für Inneres, Herbert Reul, will ein Cannabis-Verbot für Polizist:innen einführen.

  • Für Beamt:innen soll es eine Null-Toleranz-Grenze im Dienst und im Privaten geben.

  • Ob dieser Vorschlag des CDU-Politikers durchsetzbar ist, ist aber unklar.

Seit dem ersten April ist Kiffen in Deutschland legal. Aber von vielen Seiten gibt es Kritik an der Umsetzung der Legalisierung. Jüngst hinzugekommen zu den Kritiker:innen: Herbert Reul, Innenminister des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Für den CDU-Minister steht fest, dass es für Polizist:innen eine strengere Regelung für das Kiffen geben muss. Die Beamt:innen müssen "clean" zum Dienst erscheinen, sagte Reul. Deshalb will NRWs Innenminister ein Konsum-Verbot bei der Polizei einführen. "Es geht doch nicht, dass Polizistinnen und Polizisten vollgedröhnt zum Dienst erscheinen und sie gehen dann mit der Waffe raus", betonte Reul in den "Westfälischen Nachrichten" am Mittwoch (17. April).

Im Video: So stehen die Bürger zu einem Cannabis-Verbot in der Gastronomie

"Polizisten den Cannabis-Konsum auch verbieten"

In dem Interview kündigte der 71-jährige Politiker an, ein striktes Verbot für die Polizei in NRW durchsetzen zu wollen. Dies gelte sowohl für den Dienst als auch für die Freizeit der Beamt:innen. "Deswegen werde ich den Polizistinnen und Polizisten den Cannabis-Konsum auch verbieten müssen. Einfach um rechtlich auf Nummer sicher zu sein und keinen Spielraum bei der Frage zu haben." Nach Reul gilt: Im Dienst müsse man arbeitsfähig sein. "Deswegen erwarte ich auch, dass jeder, der zum Dienst kommt, 'clean' ist", erläuterte der Innenminister. 

… werde ich den Polizistinnen und Polizisten den Cannabis-Konsum auch verbieten müssen. 

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Herbert Reul, 2024

Ob die Forderung des CDU-Politikers durchsetzbar ist, bleibt jedoch offen. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen gab auf Anfrage des WDR an, noch zu prüfen, wie Reuls Ankündigung umgesetzt werden könne.

Dass der Chef des Innenministeriums seinen Beamt:innen einen Joint im Urlaub verbieten kann, hält Michael Mertens, NRW-Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), für unwahrscheinlich. "Denn eine Legalisierung, wie sie jetzt erfolgt ist, muss auch für Polizistinnen und Polizisten gelten", sagte Mertens dem Westdeutschen Rundfunk. Im Fall eines Konsumverbots für Polizist:innen, müsste es "auch ein generelles Alkoholverbot für die Polizei geben", meinte der Gewerkschafts-Vorsitzende.

Im Video: Reul kritisiert Cannabis-Legalisierung - "Wann darf man nicht mehr Autofahren?"

Im Gespräch mit :newstime kritisierte Reul kürzlich auch massive Probleme durch die Cannabis-Legalisierung im Arbeitsalltag der Polizei-Beamt:innen. Diese müssten die neuen Regelungen schließlich kontrollieren: Beispielweise bei Mindestabständen zu Schulen und Kindergärten sowie beim Feststellen der mitgeführten Gramm-Zahl an Cannabis.

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Was gilt beim Kiffen seit dem 1. April 2024?

Hintergrund ist, dass seit dem 1. April der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt ist. In der Öffentlichkeit dürfen nicht mehr als 25 Gramm mitgeführt werden. Im privaten Haushalt dürfen maximal 50 Gramm aufbewahrt werden. Dabei sind drei Pflanzen für den nicht-gewerblichen Anbau im Wohnbereich gestattet.

Ein berufsgebundenes Konsum-Verbot war im Gesetz bis dato noch nicht enthalten. Doch trotzdem ist das Kiffen während der Arbeitszeit rechtlich schwierig: 

:newstime

"Der Arbeitnehmer schuldet die ungetrübte Arbeitsleistung, und wenn das durch den Cannabis-Konsum nicht mehr gewährleistet ist, dann stellt das einen Verstoß dar. Und dann darf der Arbeitgeber entsprechend handeln," sagte Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber dem MDR nach der Legalisierung Anfang April. Ob Polizist:innen in Nordrhein-Westfalen ein Cannabis-Verbot in- und außerhalb des Dienstes, wie es sich Minister Reul vorstellt, droht - wird sich zeigen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • "Westfälische Nachrichten": "Reul: Polizisten dürfen nicht kiffen"
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